Kontaktdaten
MMDE – München
Kolosseumstraße 1a
80469 München
T +49 89 64280110
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MMDE – Freiburg
Jägerhäusleweg 41
79104 Freiburg
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Allgemeine Vertragsbedingungen
I. Geltungsbereich, Schriftformklausel
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MMDE gelten ausschließlich; Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von MMDE schriftlich bestätigt werden.
II. Vertragsschluss
(1) Angebote von MMDE sind zunächst freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen mit einer schriftlichen Auftragserteilung seitens des Auftraggebers, spätestens jedoch mit Lieferung durch MMDE zustande.
(2) Das schriftliche Angebot von MMDE bestimmt Art und Umfang der von MMDE zu erbringenden Leistung.
(3) Sofern erforderlich, ist MMDE berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung Aufträge an Dritte zu vergeben.
III. Mitwirkungspflichten, Rechtegarantie
(1) Der Auftraggeber gibt Vorgaben über das Design, und den Inhalt der Website. Er ist verpflichtet, MMDE sämtliche zur Erbringung der Leistung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber einer seiner Mitwirkungspflichten nicht nach und ist dadurch die Erstellung der Website gefährdet, so weist MMDE den Auftraggeber hierauf hin und setzt ihm eine angemessene Frist, innerhalb derer die Mitwirkung zu erfolgen hat. Eventuell hieraus erfolgende Zeitverzögerungen bei der Erstellung der Website, Qualitätsverluste oder sonstige hieraus resultierende Mängel der Website gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Soweit zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen eine Benutzung, Veränderung oder sonstige Bearbeitung von Werken oder Teilen von Werken erforderlich ist, welche MMDE vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, erklärt und garantiert der Auftraggeber, dass ihm sämtliche Rechte daran uneingeschränkt zustehen. Im Falle der Geltendmachung von Rechten Dritter verpflichtet sich der Auftraggeber, MMDE von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
IV. Änderungsverlangen
(1) Änderungsverlangen wird MMDE berücksichtigen und diesen Rechnung tragen, soweit dies MMDE zumutbar und in Bezug auf den Produktionsablauf noch möglich ist.
(2) Soweit die tatsächliche Durchführung der Änderung Auswirkungen auf das Leistungsgefüge (u. a. Vergütung, Fristen, Fertigstellung) hat, werden MMDE und der Auftraggeber eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen.
V. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) MMDE rechnet nach Stunden- bzw. Tagessätzen ab. Soweit mit dem Auftraggeber ein Festpreis für bestimmte Leistungen vereinbart wurde, richtet sich nur die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen nach den Stunden- bzw. Tagessätzen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Fremdleistungen, Material- und Reisekosten sind im Preis nicht enthalten und werden separat abgerechnet.
(2) Rechnungen sind mit Eingang beim Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Soweit ein Festpreis vereinbart wurde, werden 25 % mit Auftragserteilung, weitere 25 % mit Rechnungsstellung nach Beendigung von Phase 2 entsprechend dem Angebot und die restlichen 50 % mit Rechnungsstellung nach Übergabe zur Zahlung fällig.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist MMDE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins (§ 247 BGB) zu fordern. MMDE ist im Falle des Verzuges zudem berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig zu stellen und sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
VI. Liefertermine
Keiner der zwischen MMDE und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge wird als Fixgeschäft abgeschlossen. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um die Zeit, welche die Lieferung durch die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers verzögert wurde bzw. um die Zeit, die sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet.
VII. Übergabe
(1) Der Auftraggeber hat nach der Übergabe schriftlich (auch E-Mail) gegenüber MMDE zu erklären, dass die Website die vereinbarte Beschaffenheit hat. Während der Fertigstellungsphase ist MMDE berechtigt, dem Auftraggeber auch einzelne Bestandteile der Website zu übergeben.
(2) Wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Übergabe der Website oder einzelner Bestandteile der Website die Erklärung gemäß Absatz 1 abgibt, kann MMDE schriftlich eine Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die vereinbarte Beschaffenheit der Website gilt als gegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist die Gründe für eine etwaige Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit schriftlich spezifiziert. MMDE verpflichtet sich, den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die durch sein Schweigen erklärte Anerkennung der vereinbarten Beschaffenheit hinzuweisen.
VIII. Kündigung
Verträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sämtliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
IX. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
(1) MMDE gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche Leistung ordnungsgemäß und dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend durchgeführt wird und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Übergabe.
(3) Mängel hat der Auftraggeber MMDE unverzüglich nach Entdeckung zu melden (§§ 377, 378 HGB). Die Meldung ist mit einer konkreten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden.
(4) MMDE kann Gewährleistung zunächst durch Nacherfüllung erbringen. MMDE hat dabei die Wahl, ob der Mangel beseitigt oder ein neues Werk hergestellt wird. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt MMDE auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann MMDE vom Auftraggeber eine Aufwanderstattung nach den dann allgemein berechneten Stundensätzen verlangen.
(5) Werden erhebliche Mängel von MMDE nicht innerhalb von einer Woche ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf dieser Frist ablehne. Nach Fristablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von MMDE die Website selbst ändert oder bearbeitet oder von Dritten ändern oder bearbeiten lässt.
(7) Die Einschränkungen der Gewährleistung gelten nicht bei Arglist oder einer von MMDE übernommenen schriftlichen Garantie für die Beschaffenheit der Website.
X. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MMDE nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen wird die Haftung von MMDE auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von MMDE gilt.
XI. Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches (nicht ausschließliches) zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht umfasst den Upload auf den Server und den Betrieb der Website. Im Übrigen ist der Auftraggeber nur zu der Nutzung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des § 69 d Abs. 1, 2, 3 und des § 69 e UrhG berechtigt.
(2) Zu einer darüber hinausgehenden Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder sonstigen Nutzung der Website ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Eine Unterlizenzierung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
(4) Soweit Gegenstand des Vertrages auch die Pflege der Website ist, überträgt MMDE dem Auftraggeber lediglich entsprechend den vorstehenden Regelungen die Rechte zur Nutzung der Arbeitsergebnisse.
(5) Für jeden Fall, in dem der Auftraggeber die vertragsgegenständliche Leistung widerrechtlich nutzt, wird ein Vertragsstrafe in zweifacher Höhe des Auftragsvolumens zur Zahlung an MMDE fällig.
XII. Rechtevorbehalt
Die Übertragung der Nutzungsrechte an den von MMDE erbrachten Leistungen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Entrichtung der geschuldeten Vergütung durch den Auftraggeber.
XIII. Nennungsrecht
Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt wird, ist MMDE auf der Website des Auftraggebers an einer geeigneten Stelle (wie z. B. Kontakt oder Impressum) unter "Design, Konzeption und Programmierung" mit Namen und vollständiger Adresse inkl. Telefon-/Faxnummer, Email-Adresse und einem Link zur Website von MMDE zu nennen.
Die Agentur hat das Recht im Impressum genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz.
Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht.
XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt
